Reflektoren am Auto: In diesen Fällen sind sie Pflicht

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Reflektor am Auto
© GettyImages / penfold
Motointegrator

Bei jedem Auto sind Reflektoren verbaut. Vielleicht haben Sie sich aber schon mal überlegt, Reflektoren am Auto anzubringen oder deren Farbe verändern dürfen. In diesem Fall sollten Sie die rechtlichen Vorschriften genau kennen und beachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die StVZO zu den Reflektoren vorschreibt und worauf Sie bei der Anbringung neuer Varianten achten sollten.

Sind zusätzliche Reflektoren am Auto grundsätzlich erlaubt?

Die Antwort ist nicht eindeutig, denn sie sind nur für bestimmte Fahrzeuge erlaubt. Aufschluss gibt die EU-Norm ECE 48. Demzufolge dürfen Sie bei Personenkraftwagen mit vier Rädern und bis zu acht Sitzplätze keine Reflektorfolien anbringen. Konkret bedeutet dies: Sie dürfen Reflektoren bei Ihrem Auto nicht so einfach und vor allem nicht an beliebigen Stellen nachrüsten. In der Folge ist es nicht gestattet, Katzenaugen, Rückstrahler oder Reflektorfolien anzubringen, egal ob in einzelnen Streifen oder als vollständige Konturmarkierung. Werden Sie mit unerlaubt angebrachten Reflektorfolien erwischt, müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen.

Reflektoren am Auto anbringen: Was ist erlaubt?

Reflektoren am Auto, die der StVZO entsprechen, sind Rück- oder Seitenstrahler, die das einfallende Licht zurückwerfen und so eine deutlichere Sichtbarkeit bei Dunkelheit erzeugen. Rückstrahler gehören zur passiven Beleuchtung eines Fahrzeuges und sind gemäß § 51 StVZO für bestimmte Kraftfahrzeuge vorgeschrieben, und zwar entweder

  • integriert in die Rückleuchten,
  • als Einzelteile am Heck oder
  • einzeln an der Stoßstange montiert.

Ist Ihr Fahrzeug länger als sechs Meter, müssen Sie zudem Seitenstrahler anbringen. Sie stellen die Sichtbarkeit des Autos sicher, wenn die Beleuchtung des Autos selbst nicht angeschaltet ist. Hinsichtlich der Farben gibt es ebenfalls Vorschriften. Nach vorne gerichtete Reflektoren müssen das Licht in weißer Farbe zurückwerfen. Reflektoren am Auto hinten müssen laut StVZO rot reflektieren.

Formvorgaben zu den Reflektoren am Auto

Die Rückstrahler müssen dem Gesetzgeber zufolge eine bestimmte Form aufweisen. Diese muss entweder trapezförmig oder rund sein. Zusätzlich muss eine E-Zulassung vorhanden sein.

Wenn Sie Reflektoren am Auto nachrüsten, so müssen diese mindestens 35 Zentimeter über, aber gleichzeitig nicht höher als 90 Zentimeter vom Boden aus angebracht werden. Von der Außenkante der Karosserie Ihres Fahrzeuges müssen Sie bis zum Reflektor maximal 40 Zentimeter Platz lassen.

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Sonderfall schwarze Rückleuchten: nur mit roten Reflektoren

Möchten Sie trendige, schwarze Rückleuchten an Ihrem Auto verbauen? Dann sollten Sie in Bezug auf die Reflektoren einiges beachten. Denn Sie erhalten für Ihr Auto mit schwarzen Rückleuchten nur dann eine Straßenzulassung, wenn Sie genau dort rote Reflektoren anbringen. Ist dies nicht möglich, können Sie dafür auch eine andere passende Stelle am Heck des Fahrzeuges wählen. Entscheidend ist: Ihr Heck muss bei ausgeschalteter Beleuchtung in der Dunkelheit für andere Verkehrsteilnehmer gut erkennbar sein.

Katzenaugen und andere Formen von Reflektoren am Auto sind in der Tuningszene sehr beliebt. Prüfen Sie jedoch im Vorfeld immer, ob diese rechtlich zulässig sind und wo Sie sie anbringen dürfen. Nur wenn Ihre Rückleuchte keine reflektierenden Elemente enthält und getauscht werden muss, können Sie diese Option nutzen und rote Reflektoren nachrüsten. Fragen Sie am besten vorab bei Ihrer TÜV-Prüfstelle nach, was erlaubt ist. Das erspart Ihnen unangenehme Bußgelder oder noch schwerwiegendere Folgen wie den Wegfall der Betriebserlaubnis.

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